Gemäß § 38 Absatz 5 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) ist die Immatrikulation nach der Annahme als Doktorand:in erforderlich. Diese muss spätestens zwei Monate nach der Annahme abgeschlossen sein.
Die Immatrikulation erfolgt in 2 Schritten:
Schritt 1: Registrierung im Hochschulportal der HFT Stuttgart
Die Registrierung erfolgt über folgenden Link: https://campus.hft-stuttgart.de.
Für die Registrierung benötigst Du folgende Unterlagen in digitaler Form:
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung findest Du im Anhang.
Schritt 2: Immatrikulation als Promotionsstudierender an der HFT Stuttgart bzw. Befreiung von der Immatrikulationspflicht
Nach erfolgter Registrierung prüft die Graduiertenakademie Deinen Antrag. Sind alle Angaben korrekt und vollständig, erhältst Du von der Studentischen Abteilung weitere Informationen zur Immatrikulation bzw. zur Möglichkeit der Befreiung von der Immatrikulationspflicht.
Promovierende, die hauptberuflich an der Hochschule der Erstbetreuung tätig sind – das heißt, die über einen Arbeitsvertrag mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit an der HFT Stuttgart verfügen – können sich gemäß § 38 Absatz 5 Satz 1, zweiter Halbsatz des LHG von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.