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Auf dieser Seite können Sie
- die Anerkennung von Studienleistungen beantragen, die Sie an anderen Hochschulen oder in einem anderen Studiengang erbracht haben
- den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge einsehen
- Extern erbrachte Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und vom Umfang her mit unseren Modulen vergleichbar sind. Ein Merkmal dafür ist, dass SWS und CP der anzuerkennenden Studienleistung gleich oder ähnlich der des Moduls ist.
- Dem Antrag müssen alle Dokumente beigelegt werden, die erforderlich sind, um ihn zu prüfen – mindestens eine offizielle Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltung (z.B. das Modulhandbuch) und ein Nachweis über die Note.
- Der Antrag kann über den Button mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht werden.
Info Verwenden Sie als Browser möglichst nur Chrome, Firefox oder Edge.
Panel borderColor yellow borderWidth 6 Bitte unbedingt beachten:
Die erforderlichen Nachweise müssen im PDF Format hochgeladen werden!
Der Dateiname darf keine Leerzeichen und keine Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen dürfen nur - und _ verwendet werden.
Beispiel: Notennachweis-TM1_Eva-Mueller.pdf- Bitte beachten Sie, dass alle Anträge bis zum XX15.10.2024 über dieses Portal eingereicht sein müssen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.
- Genehmigte Anträge werden am XX31.10.2024 ans Prüfungsamt übergeben. Das Prüfungsamt kümmert sich um eine zeitnahe Eintragung der Noten in LSF.
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