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Voraussetzungen & Zulassung 

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titleVon welcher Note spricht man bei einem überdurchschnittlichen Abschluss?

Zur Promotion kann zugelassen werden, wer einen Masterstudiengang in einem für die wissenschaftliche Fragestellung relevanten Fachgebiet in der Regel mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (bis Note 2,5) abgeschlossen hat.

(§ 6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion Abs. (2), Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

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titleKann man nur im Studienfach des eigenen Masterabschlusses promovieren?

Eine Promotion ist grundsätzlich auch außerhalb des Fachgebiets des eigenen Masterabschlusses möglich. Voraussetzung sind eine fachlich geeignete Betreuung sowie ein Exposé, das die Passung zwischen dem bisherigen Studienhintergrund und dem geplanten Forschungsvorhaben nachvollziehbar darlegt.

Je nach fachlicher Nähe des Abschlusses zum angestrebten Promotionsgebiet kann der Promotionsausschuss im Einzelfall zusätzliche Auflagen festlegen.

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titleSpielt es eine Rolle, ob der Abschluss an einer Uni oder Hochschule erworben wurde?

Ja, das kann eine Rolle spielen. Grundsätzlich können sowohl Absolvent:innen von Universitäten als auch von Hochschulen (HAW/FH) zur Promotion zugelassen werden. Voraussetzung ist in der Regel ein einschlägiger Masterabschluss mit mindestens der Gesamtnote „gut“. Je nach Hochschule, Universität oder Promotionsordnung können zusätzliche Anforderungen gelten. Die konkreten Zulassungsvoraussetzungen sind daher in der jeweiligen Promotionsordnung nachzulesen.

(§ 6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion Abs. (1), Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

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titleWelche Voraussetzungen gelten für Personen mit einem ausländischen Abschluss?

Ausländische Studienabschlüsse bedürfen der Anerkennung durch den Promotionsausschuss.

(§ 6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion Abs. (7), Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

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titleVon welcher Note spricht man bei einem überdurchschnittlichen Abschluss?

Zur Promotion kann zugelassen werden, wer einen Masterstudiengang in einem für die wissenschaftliche Fragestellung relevanten Fachgebiet in der Regel mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (bis Note 2,5) abgeschlossen hat.

(§ 6 Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion, Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

Betreuung & Promotionsverband

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titleBraucht man immer einen Zweitbetreuer?

Eine Zweitbetreuung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sie kann jedoch zur fachlichen Unterstützung des Promotionsvorhabens beitragen und auch nach der Annahme als Doktorandin oder Doktorand ergänzt werden. Die Zweitbetreuung sollte über einschlägige Expertise im Forschungsgebiet verfügen und promotionsberechtigt sein.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Promotionsverbands Baden-Württemberg.

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titleIst ein Wechsel des Erstbetreuenden möglich?

Ja. Die neue Erstbetreuung sollte in derselben Forschungseinheit sein, sonst wäre zusätzlich ein Wechsel in eine andere Forschungseinheit nötig

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Erstbetreuung / Zweitbetreuung – Zur Promotion – Forschung & Transfer“.

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titleKann die Erst- oder Zweitbetreuung während der Promotionszeit aus dem Verband fallen, da sie z. B. die Zulassungsvoraussetzungen in einem Jahr nicht mehr erfüllen?

Genehmigte Promotionsprojekte können grundsätzlich von der ursprünglichen Betreuungsperson bis zum Abschluss weiter begleitet werden. Scheidet eine Betreuerin oder ein Betreuer aus dem Promotionszentrum aus, bleiben die damit verbundenen Rechte und Pflichten für bereits laufende Promotionsverfahren bestehen.

Kann die Betreuung aus wichtigen Gründen nicht weitergeführt werden, bestellt der Promotionsausschuss nach Anhörung der Doktorandin bzw. des Doktoranden eine neue Betreuungsperson.

(§ 5 Begutachtende und betreuende Personen, Prüferinnen und Prüfer Abs. (2), Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Erstbetreuung / Zweitbetreuung – Zur Promotion – Forschung & Transfer“.

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titleKann eine Fachkundigeperson ohne Promotionsrecht in die Betreuung einbezogen werden?

Ja, das ist möglich, aber Sie haben keinen offiziellen Status als Betreuer.

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titleKann man bereits mit einem/ einer Professor:in arbeiten, der/ die noch im Aufnahmeverfahren ist?

Er/Sie  kann bei der Exposé Entwicklung unterstützen. Den Annahmeantrag kann erst gestellt werden, sobald der/die  Professor:in Mietglied im Promotionsverband ist.

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titleKann mich auch ein:e Professor:in außerhalb des Promotionsverbands betreuen?

Antwort: Das ist nur als Zweitbetreuung möglich und nur wenn der/die Professor:in an einer anderen Institution das Promotionsrecht ausüben kann. 

(§ 5 Begutachtende und betreuende Personen, Prüferinnen und Prüfer Abs. (1), Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Promotionsverbands Baden-Württemberg.

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titleSind Plätze für Promovierende im Promotionsverband begrenzt?

Die Plätze sind nicht begrenzt. Begrenzungen ergeben sich vor allem aus der Aufnahmebereitschaft der Betreuungspersonen.

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titleSollte man in derselben Stadt wie die Betreuung wohnen?

Nein, ein Wohnort in derselben Stadt wie die Betreuungsperson ist nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen eine regelmäßige und verlässliche Betreuung ermöglichen. Dabei sollten die Erwartungen hinsichtlich persönlicher Treffen, Erreichbarkeit und Austausch frühzeitig zwischen Promovierenden und Betreuungsperson abgestimmt werden.

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titleWelche Voraussetzungen gelten für Erst-, Zweit- und externe Betreuer:innen?

Bei einer Promotion im Promotionsverband Baden-Württemberg muss die Erstbetreuung Mitglied im Promotionsverband sein. Die Zweitbetreuung kann von derselben oder einer anderen Hochschule beziehungsweise Institution kommen, sofern die betreffende Person promotionsberechtigt ist. Auch Professorinnen und Professoren im Ruhestand können unter bestimmten Voraussetzungen als Zweitbetreuende bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Erstbetreuung / Zweitbetreuung – Zur Promotion – Forschung & Transfer“.

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titleWie viele Promovierende sollte eine Betreuer:in gleichzeitig betreuen?

Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl der Promovierenden, die eine Betreuungsperson gleichzeitig betreuen darf. Interessierte sollten sich jedoch vor Beginn der Promotion über die aktuelle Betreuungssituation informieren. Die verfügbare Betreuungszeit kann unter anderem von weiteren Verpflichtungen der Betreuungsperson sowie von zusätzlichen Unterstützungsstrukturen, beispielsweise durch Postdocs oder wissenschaftliche Mitarbeitende, abhängen.

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titleWie werden Drittgutachter und Prüfungskommission bestimmt?

Im Eröffnungsantrag kann eine Vorschlagsliste erstellt werden. Der Promotionsausschuss muss sich daran aber nicht halten. Die Prüfungskommission wird vom Promotionsausschuss bestimmt.

(§ 9 Prüfungskommission Abs. (1,2), Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW )

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titleWo kann man nachsehen, bei welchen Professoren eine Promotion möglich wäre?

Eine Übersicht potenzieller Betreuungspersonen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Forschungseinheiten (FE) des Promotionsverbands Baden-Württemberg. Dort sind unter dem Link „Professorale Mitglieder der FE“ Dokumente hinterlegt, die Informationen zu den Mitgliedern der Forschungseinheit, ihrer Hochschulzugehörigkeit, ihren Fachgebieten sowie ihren Kontaktdaten enthalten.

Weitere Informationen zu den Forschungseinheiten finden Sie über die nachfolgenden Links:

• Forschungseinheit 1 (FE 1)
• Forschungseinheit 3 (FE 3)
• Forschungseinheit 4 (FE 4)

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titleWo findet man Professor:innen mit Promotionsrecht an der HFT?

Auf der HFT Seite finden Sie die Professor:innen mit Promotionsrecht.

Betreuende Professor:innen | HFT Stuttgart

Expose & Promotionsverfahren 

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titleDarf das Exposé nachgebessert bzw. entsprechend den Hinweisen der Gutachter überarbeitet werden, oder können gravierende Mängel zu einer direkten Ablehnung des Vorhabens führen?

Eine Nachbesserung des Exposés ist grundsätzlich möglich. Auch eine direkte Ablehnung eines Annahmeantrags schließt eine spätere Überarbeitung und Verbesserung des Vorhabens nicht aus. Gleichwohl sollte nach einer direkten Ablehnung sorgfältig reflektiert werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das Promotionsvorhaben weiterhin erfolgversprechend ist.

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titleErhält man im Falle einer Ablehnung Kommentare oder eine Begründung?

Im Falle einer Ablehnung enthält die Rückmeldung in der Regel Hinweise darauf, an welchen Stellen der Promotionsausschuss konkreten Verbesserungsbedarf sieht.

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titleGibt es eine maximale Promotionsdauer?

Eine formale maximale Promotionsdauer ist nicht vorgesehen. Gleichwohl sollte die Bearbeitungszeit in einem angemessenen Rahmen bleiben, da das Promotionsthema bei einer sehr langen Dauer an Aktualität verlieren kann. Die wissenschaftliche Relevanz und Aktualität des Themas müssen daher über den gesamten Promotionsprozess hinweg gewährleistet bleiben.

(§ 10 Dissertation & Begutachtung Abs. 1, Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

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titleInnerhalb welcher Frist muss die Dissertation nach Einreichung und Annahme des Exposés abgegeben werden?

Die Einreichung und Annahme des Exposés stellt einen ersten formalen Schritt im Promotionsprozess dar. Eine verbindliche zeitliche Begrenzung für die Abgabe der Dissertation besteht derzeit im Promotionsverband nicht. In der Praxis ist daher häufig weniger eine festgelegte Bearbeitungsdauer ausschlaggebend, sondern vielmehr die Frage, bis wann eine Finanzierung oder Anstellung gesichert ist.

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titleMuss das Exposé ausschließlich die betreuende Person oder auch den Promotionsausschuss überzeugen?

Das Exposé muss nicht nur die betreuende Person, sondern insbesondere auch den Promotionsausschuss überzeugen. Dieser entscheidet über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand.

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titleSind die Bearbeitungszeiten und Verwaltungsabläufe im HAW-Promotionsverband eher zügig oder zeitaufwändig?

Die Bearbeitungszeiten und Verwaltungsabläufe können grundsätzlich als vergleichsweise zügig eingeschätzt werden. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass insbesondere der Prozess bis zur Annahme mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

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titleWas passiert, wenn ein Exposé abgelehnt wird und noch keine Betreuungsperson benannt wurde?

Ein Antrag auf Annahme als Doktorand ist nur möglich, wenn eine Erstbetreuung benannt wird. Die Betreuungsperson sollte daher bereits vor der Einreichung des Exposés die erste Ansprechperson sein. Häufig kennen Promovierende ihre Betreuungsperson bereits aus dem Masterstudium und entwickeln das Exposé gemeinsam mit ihr. Die Einreichung erfolgt in der Regel erst dann, wenn das Exposé eine entsprechende inhaltliche und wissenschaftliche Qualität erreicht hat.

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titleWie funktioniert ein Wechsel der Forschungseinheit?

Dafür muss ein neuer Antrag in PROMAS in der neuen Forschungseinheit gestellt werden.

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titleWie lange dauert es ungefähr von der Einreichung des Exposés bis zur Entscheidung?

Die Dauer zwischen der Einreichung des Exposés und der Entscheidung kann variieren. Sie hängt unter anderem davon ab, wie viele Anträge eingereicht wurden, ob seitens des Promotionsausschusses Rückfragen oder Bedenken bestehen und in welchem Turnus der jeweilige Promotionsausschuss tagt. In der Regel ist mit einem Zeitraum von etwa zwei bis vier Monaten zu rechnen.

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titleWie läuft die Eröffnung des Promotionsverfahrens ab?

Der Ablauf zur Eröffnung des Promotionsverfahrens ist in der Rahmenpromotionsordnung des Promotionsverbands Baden-Württemberg geregelt. Die entsprechenden Vorgaben können in § 8 „Eröffnung des Promotionsverfahrens“ nachgelesen werden.

(§ 8 Eröffnung des Promotionsverfahrens, Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

Dissertation & Publikation

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titleDürfen Dissertationen auch in anderen Sprachen geschrieben werden?

 Dissertationen sind grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Abweichungen und Ausnahmen können in den Promotionsordnungen der jeweiligen Forschungseinheiten geregelt werden. Wird die Dissertation in einer Fremdsprache verfasst, ist grundsätzlich eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.

(§ 10 Dissertation & Begutachtung Abs. (2), Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)


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titleGibt es Vorgaben zu Zitierstil, Sprache oder Layout?

Es bestehen keine verbindlichen Vorgaben zu Zitierstil, Sprache oder Layout. Die konkrete Ausgestaltung sollte mit der Erstbetreuung abgestimmt werden. Wichtig ist, dass der gewählte Stil innerhalb der gesamten Arbeit einheitlich und konsequent beibehalten wird.

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titleIst das Kapitel „Publikationsplan“ im Exposé obligatorisch oder hinfällig, wenn beispielsweise nachgewiesen wird, dass bereits kontinuierlich in den vergangenen Jahren publiziert wurde und dies auch weiterhin anzunehmen ist?

 Insbesondere bei geplanten kumulativen Dissertationen sollten die vorgesehenen Publikationen mit ihren jeweiligen thematischen Schwerpunkten im Exposé benannt werden. Sofern bereits Forschungsleistungen in Form von Publikationen vorliegen und auf eigene Veröffentlichungen verwiesen wird, sind diese entsprechend in die Bibliographie aufzunehmen.

 Weitere Informationen finden sich in den „Hinweisen zum Exposé“ des Promotionszentrums BW-CAR.


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titleIst der angestrebte Doktorgrad an den Betreuer gebunden?

Nein, es besteht kein direkter Bezug.

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titleWelche Anforderungen gelten für kumulative Dissertationen und Papers?

 Die Anforderungen an kumulative Dissertationen und Papers sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der einzelnen Forschungseinheiten geregelt. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Promotionsverbands Baden-Württemberg unter „Promotionsordnungen“ bzw. in den „Amtlichen Bekanntmachungen“.

Amtliche Bekanntmachungen | Promotionsverband BW

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titleWelche Möglichkeiten der Open-Access-Publikation gibt es?

Die HFT verfügt über ein Open-Access-Repositorium (HFTor), über das Dissertationen veröffentlicht werden können.

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titleWer entscheidet, welcher Doktorgrad zur Dissertation passt?

 Der angestrebte Doktorgrad wird von der promovierenden Person im Rahmen des Antrags selbst angegeben. Es wird empfohlen, die Auswahl des passenden Doktorgrades vorab mit der Erstbetreuung zu besprechen.

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titleWie funktioniert die Ablieferungspflicht an Bibliotheken?

 Für die jeweilige Forschungseinheit gelten unterschiedliche Vorgaben zur Ablieferungspflicht an Bibliotheken.

Weitere Informationen finden sich unter „Bekanntmachungen“ in den amtlichen Bekanntmachungen des Promotionsverbands Baden-Württemberg.

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titleWie funktioniert die Veröffentlichung der Dissertation?

Die Dissertation kann entweder über einen Verlag oder in elektronischer Form als Open-Access-Publikation veröffentlicht werden.

(§ 15 Publikation der Dissertation  Abs. (3), Rahmenpromotionsordnung Promotionsverband BW)

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titleWie funktioniert die Veröffentlichung über einen Verlag oder ein Repositorium?

Bei der Veröffentlichung der Dissertation über einen Verlag oder ein Repositorium unterstützt die Bibliothek der jeweiligen Hochschule.

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titleWie funktioniert ein Wechsel zwischen Monografie und kumulativer Dissertation?

 Für einen Wechsel zwischen Monografie und kumulativer Dissertation muss ein formeller Änderungsantrag über PROMAS gestellt werden. Dieser Antrag ist durch den Promotionsausschuss zu prüfen und zu genehmigen.

Promotion & Beruf

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titleGibt es Plattformen für Industriepromotionen?

 Eine zentrale Plattform ist nicht bekannt. Stellen findet man beispielsweise über academics.de oder bei den jeweiligen Unternehmen bzw. industrienahen Forschungsinstituten.

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titleIst eine berufsbegleitende Promotion neben einer Vollzeitstelle möglich?

Eine berufsbegleitende Promotion neben einer Vollzeitstelle ist grundsätzlich möglich. Es wird jedoch empfohlen, die Arbeitszeit zugunsten der Promotion zu reduzieren.

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titleIst das Verfassen der Dissertation selbst nicht innerhalb der Arbeitszeit an der FH vorgesehen?

Das hängt davon ab, wie dies vertraglich geregelt ist.

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titleWie stark sollte die Arbeitszeit reduziert werden?

Das hängt von den Lebensumständen und davon ab, wie schnell man vorankommen möchte.

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titleWie viel verdient man als wissenschaftliche Mitarbeiter:in?

Die Anstellung erfolgt in der Regel nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 13. Die Stufenzuordnung hängt von der vorherigen einschlägigen Berufserfahrung ab. Siehe auch https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg

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titleWelche Möglichkeiten zur Finanzierung einer Promotion gibt es und ist eine Industriepromotion möglich?

Weitere Informationen zu den Promotionsarten und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Website der HFT Stuttgart: Promotionsarten | HFT Stuttgart

Immatrikulation, Finanzierung & Förderung 

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titleGibt es Informationen zu Landesgraduiertenförderungen?

Es soll zukünftig die Möglichkeit zur Landesgraduiertenförderung geben.

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titleMüssen Promovierende Semesterbeiträge zahlen?

Ja, Promovierende müssen den vollen Semesterbeitrag bis zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung zahlen.

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titleWelche Zusatzverdienste sind bei Stipendien erlaubt?

Das muss in den Bedingungen der jeweiligen Stiftung nachgesehen werden.

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titleWenn man kooperativ promoviert, an welcher der beiden Institutionen hat man Studierenden- bzw. Mitarbeiterstatus und kann Sprachkurse, Softwarelizenzen und Freizeitangebote nutzen?

Dies hängt davon ab, an welcher Institution der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird – an der HAW oder an der Universität. Im Rahmen einer kooperativen Promotion erfolgt die Erstbetreuung durch eine:n Professor:in der Universität, an der die Einschreibung erfolgt und die entsprechenden Angebote und Dienstleistungen für Promotionsstudierende genutzt werden können. Bei bestehendem Mitarbeiterstatus besteht zudem Zugriff auf die entsprechenden Hochschuldienste.

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titleWie funktionieren Immatrikulationsprozesse?

Mehr Informationen finden Sie hier: Immatrikulation – Zur Promotion – Forschung & Transfer

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titleWo findet man Förderprogramme an HAWs?

Wenn vorhanden, auf den Webseiten der jeweiligen HAWs.

Fördermöglichkeiten an der Hochschule | HFT Stuttgart

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titleWo finden Qualifizierungsveranstaltungen statt?

Meist an HAWs, die Mitglied im Promotionsverband sind, oder online. Die Referent:innen sind meist professorale Mitglieder des Promotionszentrums BW-CAR des Verbands.

Qualifizierungsprogramm für Doktorand:innen | HFT Stuttgart

Organisation & Rechtliches

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titleGibt es Vorlagen für Geheimhaltungsvereinbarungen?

Der Promotionsverband hat keine eigenen Vorgaben für Geheimhaltungsvereinbarungen. Diesbezüglich gibt es bislang lediglich Regelungen in der Rahmenpromotionsordnung, insbesondere in § 15. Diese beziehen sich jedoch vorrangig auf Sperrfristen bei der Veröffentlichung der Dissertation. Geheimhaltungsvereinbarungen sind individuell mit den jeweiligen Forschungspartnern zu schließen.

Rahmenpromotionsordnung, Promotionsverband BW

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titleWelche organisatorischen Regelungen gelten bei Konferenz- und Dienstreisen? Ist es möglich, eine Konferenz mit einem privaten Aufenthalt zu verbinden?

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg. Eine Verbindung der Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt (Urlaubstagen) ist grundsätzlich möglich. Der private Aufenthalt muss im Dienstreiseantrag angegeben und durch Urlaub abgedeckt sein.

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titleWelche Rechte und Pflichten gelten bei Veröffentlichungen?

Die veröffentlichte Dissertation muss der genehmigten Fassung entsprechen. An den jeweiligen Hochschulen, an denen die Erstbetreuer:innen tätig sind, gibt es Publikationsleitfäden.

Orientierung & Einstieg 

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titleGibt es Unterstützungsangebote für Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung?

Einen Einstieg in das Thema finden Sie auf der Seite „PROMI – Promotion inklusive“ (https://promi.uni-koeln.de/). Es handelt sich um eine Informationsplattform und ein Netzwerk zum Promovieren mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Weitere Informationen und Beratung finden Sie auf der Seite Barrierefreie Hochschule | HFT Stuttgart.
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titleKann man Seminare schon vor offizieller Annahme besuchen?

Grundsätzlich ja.

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titleWie findet man ein strukturiertes Promotionsprogramm?

Suchen Sie am besten über die Webseiten der HAWs und Universitäten, die für Sie von Interesse sein könnten. Stellenanzeigen finden Sie unter anderem auf www.academics.de. Laufende, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Graduiertenkollegs finden Sie in der DFG-Projektdatenbank GEPRIS (https://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS). Darüber hinaus können Sie auf den Seiten des DAAD recherchieren (www.daad.de).

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titleWann finden Einführungsseminare statt?

Die Seminare werden über die Events des Promotionsverbands angekündigt.

Karriere & Perspektiven

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titleIst ein HAW-Doktortitel gleichwertig mit einem universitären Doktortitel?

Der Doktortitel ist gleichwertig. Für den Eintrag in den Pass spielt es keine Rolle. Auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt ist davon vermutlich kein Unterschied zu erwarten. Bei Bewerbungen auf Universitätsprofessuren kann die Bewertung jedoch von der jeweiligen Berufungskommission abhängen.

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titleWelche Karrierewege stehen nach der Promotion offen?

Nach der Promotion stehen Promovierten zahlreiche Karrierewege offen, darunter akademische Laufbahnen, Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen, der Industrie und weiteren gesellschaftlichen Bereichen. Die DFG bietet Fördermöglichkeiten für verschiedene Phasen zwischen Promotion und Professur, um die wissenschaftliche Karriere zu unterstützen. Promovierte sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt, und die Arbeitslosenquote liegt deutlich unter dem Durchschnitt. Die Entscheidung, ob eine Tätigkeit in der Forschung oder in der Industrie angestrebt wird, ist individuell und sollte frühzeitig geplant werden.

Doktorgrade (Doctoral Degrees) 

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titleWelche Doktorgrade können an der HFT Stuttgart erlangt werden?


An der HFT Stuttgart kann aktuell in den folgenden drei Forschungseinheiten promoviert werden:
 

Forschungseinheit 1

a. Doctor philosophiae – Dr. phil.

b. Doctor oeconomiae – Dr. oec.

c. Doctor rerum politicarum – Dr. rer. pol.

d. Doctor rerum socialium - Dr. rer. soc.

Forschungseinheit 3 

a. Doctor rerum naturalium – Dr. rer. nat.

b. Doktor-Ingenieurin/Doktor-Ingenieur – Dr.-Ing.

Forschungseinheit 4 

a. Doktor-Ingenieurin/Doktor-Ingenieur – Dr.-Ing.

b. Doctor rerum naturalium – Dr. rer. nat. 


  • Der Doktorgrad wird vom Promovierenden im Antrag auf Annahme ausgewählt.
  • Er kann bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens geändert werden.
  • Der Doktorgrad muss von der Forschungseinheit vergeben werden können (siehe oben).
  • Final entscheidet der Promotionsausschuss.
  • Eine Abstimmung/Beratung mit dem Erstbetreuenden ist sinnvoll.


 Which doctoral degrees can be obtained at HFT Stuttgart?

At Stuttgart University of Applied Sciences, doctorates can currently be completed in the following three research units:

Research Unit 1 

a. Doctor philosophiae – Dr. phil.

b. Doctor oeconomiae – Dr. oec.

c. Doctor rerum politicarum – Dr. rer. pol.

d. Doctor rerum socialium - Dr. rer. soc.

Research Unit  3 

a. Doctor rerum naturalium – Dr. rer. nat.

b. Doktor-Ingenieurin/Doktor-Ingenieur – Dr.-Ing.

Research Unit  4 

a. Doktor-Ingenieurin/Doktor-Ingenieur – Dr.-Ing.

b. Doctor rerum naturalium – Dr. rer. nat. 

  • The doctoral degree is selected by the doctoral candidate in the application for acceptance.
  • It can be changed until the doctoral procedure is opened.
  • The doctoral degree must be awarded by the research unit (see above). 
  • The doctoral committee makes the final decision.
  • Coordination/consultation with the primary supervisor is advisable.

Häufige Fragen zu:

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