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Förderprogramme für Promovierende: Aktuell

Bitte beachten Sie:  Wir bemühen uns, die aktuellsten Informationen zu Förderprogramme für Promovierende bereitzustellen. Dennoch bitten wir Sie, die aktuellen Informationen für Förderprogramme auf den offiziellen Webseiten des Stipendiumsgebers zu überprüfen.


Institution, Name der Förderlinie, Link zum Fördersteckbrief

Bewerbungsfristen

Förderdauer

Fördersumme/Förderquote

Voraussetzungen

HAW.International: Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Dieses Programm fördert Forschungsaufenthalte im Ausland während einer Promotion an einer deutschen HAW. 

daad.de/go/stipd57811257

Eine fortlaufende Bewerbung ist möglich, spätestens 3 Monate vor geplantem Auslandsaufenthalt.

  • Mindestens 1 Monat bis maximal 6 Monate pro Förderung.
  • Zweimal während der gesamten Promotion,
  • Monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: Stipendienrechner
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland.
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.
  • Monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten in Höhe von 102 Euro
  •  Sie müssen zum Bewerbungsschluss als Doktorandin bzw. Doktorand an einer deutschen HAW angenommen sein bzw. bei einer kooperativen Promotion an einer deutschen Universität. Steht die formale Annahme noch aus, genügt der Nachweis der Vergabe des Dissertationsthemas.
  • Bei einer kooperativen Promotion in Zusammenarbeit mit einer deutschen Universität muss die Kooperationsvereinbarung mit der HAW vorgelegt werden, die Grundlage für das kooperative Promotionsverfahren ist.
  •  Der Beginn des Promotionsstudiums darf zum Bewerbungsschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor. 

DBU-Stipendienprogramm für Promotion

https://www.dbu.de/foerderung/promotionsstipendien/

Eine Bewerbung ist zum 15. Januar und zum 15. Juni jeden Jahres möglich.
Die Bewerbungsplattform öffnet etwa zwei Monate vor der Bewerbungsfrist.

max. 36 Monate
  • Monatliche Grundförderung: 1.650 €
  • Monatliche Sach- und Reisemittel: 150 €
  • Weitere Bezuschussung von Sachkosten möglich
  • Zuschuss zur Krankenversicherung bis 150 € möglich
  • Monatlicher Kinderzuschlag und weitere Unterstützung möglich
  • Überdurchschnittlicher Abschluss in jeder Fachrichtung
  • Nachweis guter Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B2. 
  • Ziel der Promotion ist es, nachhaltige Lösungsvorschläge für aktuelle Umweltprobleme zu erarbeiten.
  • Die Promotion befasst sich mit der Umweltsituation in Deutschland oder mit globalen Umweltaufgaben mit Relevanz für Deutschland.
  • Die Promotion wird an einer deutschen Hochschule erfolgen und hat noch nicht begonnen. (Als begonnenes Vorhaben wird gewertet, wenn Sie sich seit Ihrem Hochschulabschluss länger als 1 Jahr wissenschaftlich mit Ihrer Promotionsthematik beschäftigt haben).

Die aktuelle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier

Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. für Promotion

https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-promovierende/promotionsfoerderung-der-studienstiftung/finanzielle-foerderung

Jederzeit
  • 36 Monate. Auf Antrag kann eine sechsmonatige Förderverlängerung gewährt werden.
  • Die Höchstförderungsdauer beträgt 42 Monate.
  • Promovierende mit Kindern können bis zu 54 Monate gefördert werden.
  • Grundförderung: 1550€/Monat

  • 100€ Forschungskostenpauschale

  • Im Herbst 2025: Erhöhung des Grundstipendiums um 100€

  • Der Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten beziehen; max.100 € im Monat.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der letzte Studienabschluss nicht länger als vier Jahre zurückliegen (monatsweise Rechnung).
  • Voraussetzung für das Einsetzen der Förderung ist die formale Zulassung zur Promotion, eine Immatrikulation ist nicht erforderlich.

  • Das Promotionsprojekt darf höchstens auf drei Jahre ausgelegt sein.

Die aktuelle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier

Avicenna-Studienwerk für Promotion

https://www.stipendiumplus.de/deine-werke/avicenna-studienwerk.html

Eine Bewerbung ist zum 1. April und zum 1. Oktober jeden Jahres möglich.
  • Zwei Jahre (Regelförderungsdauer)
  • Verlängerung möglich aus fachlichen Gründen und/oder aufgrund von Kinderbetreuung oder Behinderung
  • Höchstförderungsdauer: vier Jahre
  • Grundstipendium (einkommensabhängig) 1550€/Monat
  • Forschungskostenpauschale 100 €
  • Familienzuschlag 155 €
  • Kinderbetreuung für das erste Kind 155€
  • für jedes weitere Kind 50€
  • Überdurchschnittliche schulische/akademische Leistungen
  • Soziales Engagement
  • Eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule, ein Sprachniveau von C1
  • Promotion ist zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Anfangszeit.
  • Eine Wiederbewerbung ist nach einem Jahr wieder möglich.

Die aktuelle Voraussetzungen finden Sie hier

DAAD-Forschungsstipendien für Promotion in Deutschland

daad.de/go/de/stipa57135739

Die Bewerbungstermine werden jährlich im zweiten Quartal aktualisiert. Die aktuellen Termine finden Sie hiermax. 4 Jahre
  • Grundförderung: 1.300 €/Monat
  • Leistungen zu Kranken-, Unfall- & Privathaftpflichversicherung
  • Reisekostenpauschale
  • Forschungbeihilfe: 460 €/Jahr
  • Internationale Promovierende
  • Überdurchschnittlich gute Qualifizierung
  • Abschluss Master/ Diplom (in Ausnahmefällen: Bachelor)
  • Staatlich (anerkannte) Hochschule/ außeruniversitäre Forschungeinrichtung in DE
  • Qualifikation: Noten, Studienverlauf, Sprachkenntnisse, wissenschaftliche Leistungen
  • Forschungsvorhaben: Relevanz, Originalität, Zeitplan, Vorbereitung
  • Potenzial: Karriereperspektiven, Motivation, Engagement

DAAD-Forschungsstipendien in Deutschland für Promovierende und Postdocs

(außerhalb DE)

daad.de/go/de/stipa57742121

Die Bewerbungstermine werden jährlich im zweiten Quartal aktualisiert.

Aktuell:

15. November 2024: Auswahlentscheidung im März 2025 für Förderbeginn ab Juni 2025.

30. April 2025: Auswahlentscheidung im September 2025 für Förderbeginn ab Dezember 2025. 

Die aktuellen Termine finden Sie hier

  • Promovierende: 2 bis 12 Monate
  • Postdocs: 2 bis 6 Monate
  • Grundförderung: 1.300 €/Monat
  • Reisekostenpauschale
  • einmalige Forschungsbeihilfe (bei >6 Monaten): 460 €

Zusatzleistungen auf Antrag:

  • Mietbeihilfen (bei >6 Monaten)
  • Zuschläge für Familienangehörige
  • Zuschuss auslandsbedigte Mehrkosten (bei Behinderung/ chronischer Erkrankung)
  • Green Mobility Top Up (klimafreundliches Reisen) / CO2-Kompensation
  • Promovierende oder Post-Doc (bis zu 4 Jahre nach Abschluss der Promotion) außerhalb DE
  • Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich bei Bewerbungsschluss bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten
  • Ein Forschungsvorhaben oder -projekt an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland, das in Abstimmung mit einem wissenschaftlichen Betreuer oder einer Betreuerin in Deutschland durchgeführt wird.
  • Keine Bewerbung wenn gesamte Promotion an dt. Hochschule durchgeführt wird
  • Arbeitssprache/ Deutschkenntnisse (Unterstützung Deutschkurs möglich)

Bewerbungskriterien:

  • Fachliche Qualifikation: Noten, studienverlauf, wissenschaftliche Leistungen
  • Forschungsvorhaben: Originalität, Relevanz, Zeitplan, Vribereitung, Institution
  • Perönliches Potenzial: Karriereperspektiven, Motivation, außerfachliches engagement

Evangelisches Studienwerk Villigst für Promotion

https://www.evstudienwerk.de/stipendium/promotion/unser-stipendium/

Bewerbungszeiträume:

  • 1. September bis zum ersten Werktag im Dezember
  • 1. März bis zum ersten Werktag im Juni
  • 3 Jahre
  • Auf Antrag kann eine sechsmonatige Förderverlängerung gewährt werden.
  • Verlängerung möglich aus fachlichen Gründen und/oder aufgrund von Kinderbetreuung oder Behinderung
  • Vollstipendium: 1.550 € / Monat (ab 1.10.2025 1.650 € / Monat)
  • Forschungspauschale: 100 €
  • ggf. Zuschläge
  • Unterstützung von Auslandsaufenthalten
  • Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche
  • Zügig absolviertes Studium
  • Überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens "gut", in Jura "vollbefriedigend")
  • Abschluss, der zur Promotion berechtigt
  • Zulassung zur Promotion durch die Hochschule
  • Studierende mit einem ausländischen Abschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland zur Promotion zugelassen sind.

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk für Promotion

https://eles-studienwerk.de/foerderung/promovierendenfoerderung/

Bewerbungszeiträume:

Zwischen dem 1. und 31. März 2025 

  • 3 Jahre
  • Auf Antrag kann eine sechsmonatige Förderverlängerung gewährt werden.
  • Vollstipendium: 1.550 € / Monat
  • Forschungspauschale: 100 €
  • Leistungen zu Krankenversicherung
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland und – bei deutscher Staatsbürgerschaft – in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz. 
  • Jüdische Promovierende in allen Themenbereichen und allen Disziplinen (außer Medizin). Nichtjüdische Promovierende können sich mit Forschungsprojekten bewerben, die jüdische Themen zum Inhalt haben.

Die aktuelle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier

Cusanuswerk Bischöfliche-Studienförderung für Promotion

https://www.cusanuswerk.de/foerderung/finanzielle-foerderung/foerderung-von-promovierenden

1. Juni und 1. November jeden Jahres
  • 3 Jahre
  • Auf Antrag kann eine sechsmonatige Förderverlängerung gewährt werden.
  • Verlängerung möglich aus fachlichen Gründen und/oder aufgrund von Kinderbetreuung oder Behinderung
  • Grundförderung: 1550 € / Monat (ab 10/2025 1650 € / Monat)
  • Forschungspauschale: 100 €
  • Der Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten beziehen; max. 100 € im Monat.
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlich anerkannten Hochschule im Inland oder im Ausland (für deutsche Staatsangehörige) 
  • Zulassung zur Promotion an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland (für Bewerber:innen aus dem Ausland)
  • Mitgliedschaft in der katholischen Kirche

Die aktuelle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier


Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)  für Promotion

https://www.fes.de/studienfoerderung/stipendium

  • bis ca. 2 Jahre vor der Dissertation

Die aktuelle Informationen hier

  • Grundförderung: 1550€/Monat (ab 10/2025 1650 € / Monat)
  • 100€ Forschungskostenpauschale
  • Promotionen in allen Fachrichtungen (außer Medizin)
  • Zulassung an einer deutschen (Fach-)Hochschule
  • Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau C1)
  • Gesellschaftliches Engagement

Die aktuelle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier

Hanns-Seidel-Stiftung für Promotion

https://www.hss.de/stipendium/foerderung/


Bewerbungszeiträume:

15. Juni bis einschließlich 15. Juli 2025

  • 3 Jahre
  • Auf Antrag kann eine sechsmonatige Förderverlängerung gewährt werden.
  • Verlängerung möglich aus fachlichen Gründen und/oder aufgrund von Kinderbetreuung oder Behinderung
  • max. 4 Jahre
  • Grundförderung: 1.550€/Monat (Erhöhung ab 01.10.25 um 100€)
  • Forschungspauschale 100€
  • Familienzuschlag: 1 Kind: 155€/Monat, jedes weitere je 55€ - max. 255€/Monat
  • Deutsche Staatsangehölrigkeit
  • Überdurchschnittliche Studienleistungen
  • Ehrenamtliches Engagement
  • Noch mind. 2 Semester in der Förderung
  • Politisches Interesse
  • Staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein
  • Bejahe Ziele der Hand-Seidel-Stiftung

Hans-Böckler-Stiftung für Promotion

https://www.boeckler.de/de/stipendium-fur-promovierende-2670.htm

  • Für einen Förderbeginn zwischen Oktober 2025 und Januar 2026: Bewerbungszeitraum 15. Januar bis 28. April 2025
  • Für einen Förderbeginn zwischen Juni und September 2026: Bewerbungszeitraum 15. august bis 02. November 2025
  •  3 Jahre
  •  evtl. Verlängerung
  • Grundförderung: 1650€/Monat
  • 100€ Forschungskostenpauschale
  • Der Krankenkassenzuschuss; max. 100 € im Monat.
  • ggf Familienzuschlag
  • Altersgrenze 40 Jahre
  • Alle Fachrichtungen an (nicht) stastlichen Hochschulen
  • Studien- und Prüfungsleistung muss besondere Befähigung zu wissenschaftlichen Arbeiten erkennen
  • Zügiges Studium
  • Promotionsvorhaben: gesellschaftspolitische Relevanz

 Heinrich-Böll-Stiftung für Promotion

https://www.boell.de/sites/default/files/2025-01/informationsblatt-materielle-forderung-hbs.pdf

  • Zweimal jährlich. 
  • Die Bewerbungsfristen sind am 1. März und am 1. September. 
Die aktuelle Informationen hier
  • Grundförderung: 1.550€/Monat (Erhöhung ab 01.10.25 um 100€)
  • Forschungskostenpauschale 100€/Monat
  • evtl. Familienzulage 155€/Monat

Bildungsausländer*innen außerhalb der EU ie in DE eine Promotion aufnehmen:

  • Grundförderung: 1400 €/Monat
  • Forschungskostenpauschale 100€/Monat
  • evtl. Familienzulage 276€/Monat
  • Einsetzung für die Grundwerte der Stiftung
  • Verantwortung übernehmen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Besonders gute Leistungen
  • Gesellschaftliches Engagegement

Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) für Promotion

https://www.kas.de/de/web/begabtenfoerderung-und-kultur/promotionsfoerderung

Eine Bewerbung ist zum 15. Januar und zum 15. Juli jeden Jahres möglich. Die aktuelle Informationen hier
  • Grundförderung: 1.550€/Monat
  • Forschungskostenpauschale: 100€/Monat
  • Weitere Zuschläge (z.B. Familie, Kinder) werden gegebenenfalls gewährt.
  • Der promotionsbefähigende Abschluss liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurück.
  • Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens dem Goethe-Zertifikat C1 entsprechend) 

Die aktuelle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier

 Rosa-Luxemburg-Stiftung für Promotion

https://www.rosalux.de/stiftung/studienwerk/digitale-einfuehrung/fuer-promotionstipendiatinnen/digitale-einfuehrung

Die aktuelle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier
  • 36 Monate
  • Einmalige Verlängerung um 6 Monate
  • Max. 4 1/2 Jahre wenn Voraussetzungen für elternzeit/ schwere Beeinträchtigung/ Pflege eines Angehörigen
  • Grundförderung: 1.450€/Monat
  • Forschungskostenpauschale: 100€/Monat
  • Krankenkassenversicherung (ohne Pfelegeversicherung): 50% (max. 100€)
  • Kinderbetreuung: 155€/Monat (+50€/Monat für jedes weitere Kind unter 18)
  • Familienzuschalg: 155€/Monat
Die aktuelle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier


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