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Sommersemester 2024: Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen abgelegt wurden

Informationen zur Bearbeitung

  • Auf dieser Seite können Sie

    • die Anerkennung von Studienleistungen beantragen, die Sie an anderen Hochschulen oder in einem anderen Studiengang erbracht haben
    • den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge einsehen
  • Extern erbrachte Studienleistungen können nur anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und vom Umfang her mit unseren Modulen vergleichbar sind. Ein Merkmal dafür ist, dass SWS und CP der anzuerkennenden Studienleistung gleich oder ähnlich der des Moduls ist.
  • Dem Antrag müssen alle Dokumente beigelegt werden, die erforderlich sind, um ihn zu prüfen – mindestens eine offizielle Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltung (z.B. das Modulhandbuch) und ein Nachweis über die Note.
  • Der Antrag kann über den Button   mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht werden. 
  • Verwenden Sie als Browser möglichst nur Chrome, Firefox oder Edge.

    Bitte unbedingt beachten:

    Die erforderlichen Nachweise müssen im PDF Format hochgeladen werden!
    Der Dateiname darf keine Leerzeichen und keine Umlaute enthalten. Als Sonderzeichen dürfen nur - und _ verwendet werden.
    Beispiel: Notennachweis-TM1_Eva-Mueller.pdf

  • Bitte beachten Sie, dass alle Anträge bis zum 21.03.2024 über dieses Portal eingereicht sein müssen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.
  • Genehmigte Anträge werden am 04.04.2024 ans Prüfungsamt übergeben. Das Prüfungsamt kümmert sich um eine zeitnahe Eintragung der Noten in LSF.


Übersicht Anträge

Die Übersicht listet alle Module, für die Sie eine Anerkennung beantragt haben, mit dem jeweils aktuellen Status des Antrags. 

Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, wird Ihnen der Button "Einzelbescheid" angezeigt. Der jeweilige Einzelbescheid enthält Informationen zur Anerkennung bzw. Ablehnung Ihres Antrag und kann ausgedruckt werden. 


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