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Die Registrierung und Immatrikulation als Doktorand:in an der HFT Stuttgart

Gemäß § 38 Absatz 5 Satz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) ist die Immatrikulation nach der Annahme als Doktorand:in erforderlich. Diese muss spätestens zwei Monate nach der Annahme abgeschlossen sein.

Die Immatrikulation erfolgt in 2 Schritten:

Schritt 1: Registrierung im Hochschulportal der HFT Stuttgart

Die Registrierung erfolgt über folgenden Link: https://campus.hft-stuttgart.de.

Für die Registrierung benötigst Du folgende Unterlagen in digitaler Form:

  1. den Nachweis einer hinreichenden Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  2. das Zeugnis des zuletzt erworbenen Hochschulabschlusses (ggf. Nachweis der Äquivalenzprüfung)
  3. den Nachweis über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand des Promotionsverbands der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg (Annahmebescheid)
  4. eine Kopie der unterschriebenen Betreuungsvereinbarung
  5. den Nachweis über Studienzeiten
  6. 1 aktuelles Passfoto

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung findest Du im Anhang.

Schritt 2: Immatrikulation als Promotionsstudierender an der HFT Stuttgart bzw. Befreiung von der Immatrikulationspflicht

Nach erfolgter Registrierung prüft die Graduiertenakademie Deinen Antrag. Sind alle Angaben korrekt und vollständig, erhältst Du von der Studentischen Abteilung weitere Informationen zur Immatrikulation bzw. zur Möglichkeit der Befreiung von der Immatrikulationspflicht.

Promovierende, die hauptberuflich an der Hochschule der Erstbetreuung tätig sind – das heißt, die über einen Arbeitsvertrag mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit an der HFT Stuttgart verfügen – können sich gemäß § 38 Absatz 5 Satz 1, zweiter Halbsatz des LHG von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.


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